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   OVG Bremen, 02.12.2014 - 1 D 173/10   

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OVG Bremen, 02.12.2014 - 1 D 173/10 (https://dejure.org/2014,45208)
OVG Bremen, Entscheidung vom 02.12.2014 - 1 D 173/10 (https://dejure.org/2014,45208)
OVG Bremen, Entscheidung vom 02. Dezember 2014 - 1 D 173/10 (https://dejure.org/2014,45208)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Oberverwaltungsgericht Bremen PDF

    Bauplanungserhebliche Beurteilung der Gemengelage von Gewerbe und Wohnen in Bremen-Hemelingen

  • Oberverwaltungsgericht Bremen

    BauGB § 1 Abs 3; BauGB § 1 Abs 7; BauGB § 2
    Bauplanungserhebliche Beurteilung der Gemengelage von Gewerbe und Wohnen in Bremen-Hemelingen - altes Planungsrecht; Bremische Staffelbauordnung; Gemengelage; Negativplanung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersatzlose Aufhebung des alten auf landesrechtlichen Bauvorschriften beruhenden städtebaulichen Planungsrechts als gewichtiger öffentlicher Belang; Eingreifen der Aufhebung bei einer Gemengelage von Gewerbe und Wohnen in die bestehenden Nutzungsregelungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 1 Abs. 3; BauGB § 1 Abs. 7; BauGB § 2
    Altes Planungsrecht; Bremische Staffelbauordnung; Gemengelage; Negativplanung; Bauplanungs- Bauordnungs- und StädtebauförderungsR; Bebauungsplan 2337; Aufhebung von Bebauungsplänen im Stadtbezirk Bremen Ost Hemelingen

  • rechtsportal.de

    Ersatzlose Aufhebung des alten auf landesrechtlichen Bauvorschriften beruhenden städtebaulichen Planungsrechts als gewichtiger öffentlicher Belang; Eingreifen der Aufhebung bei einer Gemengelage von Gewerbe und Wohnen in die bestehenden Nutzungsregelungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Beachtung des Gebots planerischer Konfliktbewältigung bei Aufhebung in Nutzungsregelungen eingreifender Planungsgrundsätze

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Beachtung des Gebots planerischer Konfliktbewältigung bei Aufhebung in Nutzungsregelungen eingreifender Planungsgrundsätze

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus OVG Bremen, 02.12.2014 - 1 D 173/10
    Innerhalb des vorstehenden Rahmens wird das Abwägungsgebot jedoch nicht verletzt, wenn sich die zur Planung berufene Gemeinde bei der Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des einen und damit notwendigerweise für die Zurückstellung des anderen entscheidet (st. Rspr. seit BVerwG, Urt. v. 12.12.1969 - IV C 105/66 - BVerwGE 34, 301 ).
  • BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 46.91

    Bebauungsplan mit unbestimmtem Zeitraum zur Umsetzung und Entstehen einer

    Auszug aus OVG Bremen, 02.12.2014 - 1 D 173/10
    Dabei ist ihr ein weiter Spielraum eingeräumt; der Gesetzgeber ermächtigt die Gemeinden, die "Städtebaupolitik" zu betreiben, die ihren städtebaulichen Ordungsvorstellungen entspricht (st. Rspr., vgl. nur BVerwG, Beschl. v. 11.5.1999, BauR 1999, 1136; Urt. v. 22.1.1993, BVerwGE 92, 8, 14).
  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 BN 15.99

    Bebauungsplan; Planänderung; Ausschluß von Nutzungsarten im Gewerbegebiet;

    Auszug aus OVG Bremen, 02.12.2014 - 1 D 173/10
    Dabei ist ihr ein weiter Spielraum eingeräumt; der Gesetzgeber ermächtigt die Gemeinden, die "Städtebaupolitik" zu betreiben, die ihren städtebaulichen Ordungsvorstellungen entspricht (st. Rspr., vgl. nur BVerwG, Beschl. v. 11.5.1999, BauR 1999, 1136; Urt. v. 22.1.1993, BVerwGE 92, 8, 14).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2014 - 2 B 581/14

    Außervollzugsetzung eines Bebauungsplanes im Wege der einstweiligen Anordnung;

    Auszug aus OVG Bremen, 02.12.2014 - 1 D 173/10
    Andererseits setzt eine rechtmäßige Abwägung voraus, dass die Gemeinde das private Interesse am Erhalt der bestehenden baulichen Nutzungsrechte zutreffend erfasst und ermittelt (vgl. OVG Münster, Urt. v. 14.7.2014 - 2 B 581/14.NE - [...], Rn. 78).
  • OVG Hamburg, 10.04.2013 - 2 E 14/11

    Feststellung der Unwirksamkeit eines Bebauungsplans - Normenkontrollantrag

    Auszug aus OVG Bremen, 02.12.2014 - 1 D 173/10
    Im Falle widerstreitender Nutzungsansprüche zwischen Wohnen und Gewerbe verlangt das Gebot planerischer Konfliktbewältigung, dass bei einer Überplanung die vorhandenen Betriebe mit ihrem zulässigen Emmissionsverhalten sorgfältig erfasst werden (OVG Hamburg, Urt. v. 10.4.2013 - 2 E 14/11.N - [...], Rn. 86).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.04.2014 - 2 D 43/13

    Aufhebung eines Bebauungsplans ist ein legitimes Planungsziel!

    Auszug aus OVG Bremen, 02.12.2014 - 1 D 173/10
    Das bedeutet, dass die Gemeinde sich vergewissern muss, ob der Planersatzvorschrift des § 34 BauGB im konkreten Fall im Hinblick auf die geordnete städtebauliche Entwicklung eine hinreichende Steuerungskraft zukommt (vgl. OVG Münster, Urt. v. 8.4.2014 - 2 D 43/13.NE - [...], Rn 47).
  • OVG Bremen, 09.01.2013 - 1 B 258/12

    Änderungsplanung für das Gewerbegebiet "Funkschneise" kann fortgeführt werden -

    Auszug aus OVG Bremen, 02.12.2014 - 1 D 173/10
    Das OVG hat wiederholt entschieden, dass die Gewerbeklasse II nach § 35 Staffelbauordnung in etwa einem Gewerbegebiet nach § 8 Baunutzungsverordnung entspreche (B. v. 9.1.2013 - 1 B 258/12 - [...] Rn. 25; B. v. 15.4.1993 - 1 B 94/92 - [...] Rn. 11).
  • OVG Bremen, 15.04.1993 - 1 B 94/92

    Gewerberecht: Verhältnis von Gaststätten- und Baurecht, Zumutbarkeitsgrenze für

    Auszug aus OVG Bremen, 02.12.2014 - 1 D 173/10
    Das OVG hat wiederholt entschieden, dass die Gewerbeklasse II nach § 35 Staffelbauordnung in etwa einem Gewerbegebiet nach § 8 Baunutzungsverordnung entspreche (B. v. 9.1.2013 - 1 B 258/12 - [...] Rn. 25; B. v. 15.4.1993 - 1 B 94/92 - [...] Rn. 11).
  • OVG Bremen, 17.04.2018 - 1 D 280/16

    Gültigkeit des Bebauungsplans 2476 - Abwägung; Abwägungsgebot; Anlagen für

    Innerhalb des vorstehenden Rahmens wird das Abwägungsgebot jedoch nicht verletzt, wenn sich die zur Planung berufene Gemeinde bei der Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des einen und damit notwendigerweise für die Zurückstellung des anderen entscheidet (ständige Rechtsprechung seit BVerwG, Urt. v. 12.12.1969 - IV C 105.66, BVerwGE 34, 301 sowie Urt. des Senats v. 02.12.2014 - 1 D 173/10, BRS 82 Nr. 28 (2014), juris Rn. 38).

    Das Interesse des Planbetroffenen an der Beibehaltung des bisherigen Zustandes ist bei der Änderungsplanung in die Abwägung einzustellen (vgl. nur BVerwG, Beschl. v. 18.10.2006 - 4 BN 20/06, BauR 2007, 331 juris Rn. 10 m.w.N.; Urt. des Senats v. 02.12.2014 - 1 D 173/10, BRS 82 Nr. 28 (2014)).

  • OVG Bremen, 25.06.2018 - 1 D 19/17

    Normenkontrolle eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans - Abwägungsgebot;

    Innerhalb des vorstehenden Rahmens wird das Abwägungsgebot jedoch nicht verletzt, wenn sich die zur Planung berufene Gemeinde bei der Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des einen und damit notwendigerweise für die Zurückstellung des anderen entscheidet (ständige Rechtsprechung seit BVerwG, Urteil vom 12.12.1969 - IV C 105.66 -, BVerwGE 34, 301 ; vgl. auch Urteil des Senats vom 02.12.2014 - 1 D 173/10 -, BRS 82 Nr. 28 (2014) = Rn. 38, juris sowie Urteil des Senats vom 17.04.2018 - 1 D 280/16 -, Rn. 47, juris).
  • OVG Bremen, 08.05.2018 - 1 B 18/18

    Nachbarwiderspruch, Schwachhauser Heerstraße - Abstandsflächen;

    Hätte die Antragsgegnerin den Bebauungsplan 1448 für das Vorhabengrundstück lediglich aufheben wollen, hätte sie sich im Rahmen der Bauleitplanung vergewissern müssen, ob der dann wieder zum Zuge kommenden Planersatzvorschrift des § 34 BauGB im konkreten Fall im Hinblick auf die geordnete städtebauliche Entwicklung eine hinreichende Steuerungskraft zukommt (vgl. hierzu im Einzelnen Urt. des Senats v. 02.12.2014 - 1 D 173/10, BRS 82 Nr. 28).
  • OVG Bremen, 03.05.2016 - 1 LC 100/15

    Neubauvorhaben im Holz- und Fabrikenhafen - Gebietserhaltungsanspruch; Gebot der

    Vielmehr werden für die verschiedenen Gewerbeklassen bestimmte Arten gewerblicher Betätigung ausgeschlossen (vgl. hierzu -sowie zur Überplanung der auf der Grundlage der StBO 1917 getroffenen bauplanerischen Festsetzungen - zuletzt Urt. des Senats v. 02.12.2014 - 1 D 173/10, BRS 82 Nr. 28 (2014)).

    So hat der Senat zum Beispiel entschieden, dass die Gewerbeklasse II in etwa einem Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO (Beschl. v. 09.01.- - 1 B 258/12; vgl. auch Beschl. v. 15.04.1993 - 1 B 94/92, NVwZ-RR 1994, 80: "... zwischen Mischgebiet und Gewerbegebiet"), die Gewerbeklasse III in etwa einem Mischgebiet nach § 6 BauNVO (Urt. v. 02.12.2014 - 1 D 173/10, BRS 82 Nr. 28 (2014)) und die Gewerbeklasse IV im Wesentlichen dem allgemeinen Wohngebiet (§ 4 BauNVO) entspricht (Urt. v. 19.09.1995 - 1 BA 2/94).

  • OVG Bremen, 16.05.2017 - 1 D 87/15

    Bebauungsplan Osterholzer Dorfstraße - Auslegungsbekanntmachung; Dezentrale

    Innerhalb des vorstehenden Rahmens wird das Abwägungsgebot jedoch nicht verletzt, wenn sich die zur Planung berufene Gemeinde bei der Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des einen und damit notwendigerweise für die Zurückstellung des anderen entscheidet (ständige Rechtsprechung seit BVerwG, Urt. v. 12.12.1969 - IV C 105.66, BVerwGE 34, 301 sowie Urt. des Senats v. 02.12.2014 - 1 D 173/10, BRS 82 Nr. 28 (2014), juris Rn. 38).
  • VG Bremen, 17.05.2023 - 1 K 22/17

    Beschwerde gegen Basketballanlage, Urteil vom 17.05.2023 - Basketball;

    Die bis dahin festgesetzte Gewerbeklasse III nach § 36 der bremischen Staffelbauordnung entsprach im Übrigen in etwa einem Mischgebiet nach § 6 BauNVO (Oberverwaltungsgericht Bremen, Urteil vom 2.12.2014 - 1 D 173/10 -, Rn. 47, juris).
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